Aufgabe des Betreibers

Kontrollen sind Sache des Betreibers.

Die Erhaltung der Betriebsbereitschaft einer Löschanlage ist nicht allein Sache der durch externe Dienstleister durchgeführten Kontrollen. Ein erheblicher Teil der Verantwortung liegt beim Betreiber selbst: tägliche Sichtkontrollen, wöchentliche Funktions­überprüfungen und monatliche Inspektionen müssen durch eingewiesenes Betriebspersonal durchgeführt werden.

Dafür benennt die Unternehmensleitung gemäß VdS-Richtlinien einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (bei Sprinkleranlagen den "Sprinklerwart") sowie einen Stellvertreter. Die Ergebnisse aller Kontrollen werden in einem Betriebsbuch oder einer digitalen Anlagenakte dokumentiert.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Kontrollroutinen sinnvoll zu organisieren – mit klaren Checklisten und einer digitalen Objektakte in Inspectmobil, auf die Sie jederzeit online zugreifen können.

Sprinkleranlagen

Kontrollen nach VdS CEA 4001

Die folgenden Kontrollen müssen durch den Betreiber bzw. den benannten Sprinklerwart durchgeführt und in der Anlagenakte dokumentiert werden.

Täglich (an allen Werktagen)

Bei selbsttätig überwachten Anlagen darf auf die tägliche Kontrolle verzichtet werden; sie ist dann mindestens wöchentlich durchzuführen. Der maximale Abstand zwischen Kontrollen darf durch Sonn- und Feiertage drei Tage nicht überschreiten.

  • Füllhöhen in Wasserbehältern (Vorrats-, Zwischen-, Erd- und Hochbehälter sowie Auffüllbehälter)
  • Füllhöhen in Druckluftwasserbehältern
  • Füllhöhen in Kraftstoffbehältern (bei Dieselantrieb)
  • Füllhöhen in Schaummittelbehältern
  • Sichtkontrolle aller Anlagenanzeigen und Manometerstände
  • Raumtemperatur in Sprinklerzentrale und im Bereich von Nassanlagen

Wöchentlich (Abstand max. 7 Tage)

  • Richtige, betriebsbereite Stellung sämtlicher Haupt-Absperrarmaturen
  • Wasserstände in Flüssen, Kanälen oder Seen, sofern für die Wasserversorgung relevant
  • Kontrolle des automatischen Pumpenstarts (inkl. Start­druck­messung)
  • Kontrolle Kraftstoffvorrat, Motoröl und Kühlwasserstand bei Dieselmotoren
  • Probelauf der Pumpe bis zum Erreichen der normalen Betriebskennwerte (Diesel: mind. 30 Minuten)
  • Funktionsprüfung jeder Alarmierungseinrichtung; mechanische Alarmgeber 30 Sekunden lang

Monatlich

  • Stichprobenhafte Sichtkontrolle des Rohrnetzes, der Sprinkler, Düsen und Rohraufhängungen
  • Funktionskontrolle der automatischen Nachspeisevorrichtung für Zwischen-, Auffüll- und Hochbehälter
  • Kontrolle der zulässigen Lagerhöhen und der Mindestabstände zwischen Sprühteller und Lagergut
  • Sprinkleranlagen mit Schaumzumischung: Funktionskontrolle der Zumischeinrichtung (ohne Schaummittel)
  • Prüfung der Leichtgängigkeit aller beweglichen Teile
  • Bei Dieselmotor: manueller Wiederholstart unmittelbar nach dem wöchentlichen Pumpenstart

Vierteljährlich (Abstand max. 13 Wochen)

Diese Kontrollen kann der Betreiber selbst durchführen oder im Rahmen der Instandhaltung durch einen VdS-anerkannten Errichter durchführen lassen.

  • Bewertung der Brandgefahrenklassen-Einstufung nach Änderungen an Konstruktion, Nutzung oder Lagerung
  • Reinigung von Sprinklern, Steuerventilen und Sprühdüsen mit Ablagerungen
  • Sichtprüfung Rohrleitungen und Rohrhalterungen auf äußere Korrosion
  • Kontrolle der Frostschutzlösung in frostgefährdeten Bereichen (bei Tiefkühllagerung ganzjährig)
  • Funktionsprüfung sekundärer Stromversorgungen (z. B. Dieselgeneratoren)
  • Betätigung aller Absperrarmaturen, die den Wasserfluss kontrollieren
  • Funktion und Zuordnung aller Strömungsmelder
  • Funktionsprüfung der Begleit- und örtlichen Heizungen
  • Funktionskontrolle der Überwachungsanlage inkl. Übertragung zur ständig besetzten Stelle
  • Übertragung Alarmsignal bis zur Brandmelderzentrale (mind. einmal pro Quartal)

Halb- und jährlich – durch den VdS-anerkannten Errichter

Die folgenden Tätigkeiten gehören zur Instandhaltung und werden nicht vom Betreiber, sondern vom VdS-anerkannten Errichter durchgeführt – wir nennen sie hier zur Vollständigkeit:

  • Halbjährlich: Trockenalarmventile mit Durchschlagprobe, innere Prüfung der Alarmventile, Funktionsprobe Schaummittel-Zumischeinrichtung
  • Jährlich: Innere Prüfung der Nassalarmventile, Prüfung der Pumpen-Durchflussrate über die gesamte Pumpenkurve, Prüfung Diesel-Startverhalten nach erfolglosen Startversuchen
Gas- und Schaumlöschanlagen

Kontrollen nach VdS 2093, VdS 2380 und VdS 2381

Die Erhaltung der Betriebsbereitschaft folgt für CO₂-, Inertgas-, Halogen- und Schaumlöschanlagen einem vergleichbaren Schema. Die konkreten Inhalte sind in den einschlägigen VdS-Richtlinien geregelt.

Täglich (an allen Werktagen)

Bei ständig überwachten Anlagen darf auf die tägliche Kontrolle verzichtet werden; sie ist dann mindestens wöchentlich durchzuführen.

  • Sichtprüfung aller Anlagenanzeigen
  • Bei drucküberwachten Löschmittelbehältern: Kontrolle des Drucks, Schwund-Bewertung gemäß Tabellen

Wöchentlich

  • Visuelle Prüfung der Branderkennungseinrichtungen auf Verschmutzung und Beschädigung
  • Lösch- und Steuergasvorrat: bei Verlust von mehr als 10 % muss der Behälter ausgetauscht oder aufgefüllt werden
  • Kontrolle der Betriebsstellung sämtlicher Ventile
  • Visuelle Prüfung der Energieversorgungen und der Brandmelder­zentrale auf Betriebsbereitschaft

Monatlich

  • Funktionsprüfung der Einrichtungen zur Betätigung und Auslösung von Brandschutztüren und -klappen sowie der Energieversorgung
  • Visuelle Prüfung von Verschmutzung und Beschädigung an akustischen und optischen Alarmmitteln
  • Visuelle Prüfung der Verzögerungseinrichtung
  • Visuelle Prüfung der Düsen
  • Visuelle Prüfung der Raumdichtheit
  • Visuelle Prüfung weiterer sicherheitsrelevanter Einrichtungen

Mindestens jährlich – Instandhaltung und Sachverständigenprüfung

  • Instandhaltung: mindestens einmal jährlich durch einen VdS-anerkannten Errichter (Wartung)
  • Sachverständigenprüfung: mindestens einmal jährlich durch einen Sachverständigen der zuständigen Stelle (auf Vertragsbasis)
  • Bei Personengefährdung der Klassen II und höher (VdS 3518): zusätzliche Prüfung nach Errichtung und mind. alle 2 Jahre durch Sachverständige
  • Nach jeder Auslösung: vollständige Überprüfung durch den anerkannten Errichter und einen Sachkundigen
Pflicht zur Dokumentation

Betriebsbuch & digitale Anlagenakte

Sämtliche Kontrollergebnisse und Ereignisse müssen dokumentiert werden – traditionell als Betriebsbuch (z. B. nach VdS 2212 für Sprinkleranlagen oder VdS 2240 für CO₂-Anlagen) oder elektronisch.

Was gehört in die Dokumentation?

  • Ergebnisse aller täglichen, wöchentlichen, monatlichen und vierteljährlichen Kontrollen
  • Festgestellte Mängel und deren Beseitigung (mit Datum)
  • Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten (Grund, Art, Datum, Ausführender)
  • Brandfälle und Löscheinsätze
  • Fehl­auslösungen
  • Außerbetriebnahmen und deren Dauer
  • Störungen und deren Behebung
  • Alle Änderungen am Anlagenbestand

Unsere Lösung: digitale Objektakte

Wir führen kein klassisches Betriebsbuch vor Ort. Stattdessen legen wir für jedes Objekt eine digitale Akte in unserer Plattform Inspectmobil an. Darin werden alle von uns durchgeführten Kontrollen, Berichte und Mängellisten dokumentiert – und Sie als Betreiber haben jederzeit Online-Zugriff auf diese Akte.

Die elektronische Dokumentation ist nach den VdS-Richtlinien ausdrücklich zulässig. So können Sie alle Berichte zentral einsehen und bei Bedarf an Versicherer oder Behörden weitergeben.

Wer macht was?

Verantwortlichkeiten auf einen Blick

Die Pflichten verteilen sich auf drei Akteure: den Betreiber, den Errichter und den Sachverständigen.

Aufgabe Verantwortlich Intervall
Tägliche Sichtkontrolle Betreiber / Sprinklerwart täglich (Werktage)
Wöchentliche Funktionskontrolle Betreiber / Sprinklerwart wöchentlich
Monatliche Sicht- und Funktionskontrolle Betreiber / Sprinklerwart monatlich
Vierteljährliche Kontrolle (Sprinkler) Betreiber oder Errichter vierteljährlich
Halbjährliche Instandhaltung (Sprinkler) VdS-anerkannter Errichter halbjährlich
Jährliche Instandhaltung VdS-anerkannter Errichter jährlich
Kontrolle durch externen Sprinklerwart Externer Sprinklerwart nach Vereinbarung
Sachverständigenprüfung (Gaslöschanlagen) Sachverständiger jährlich, mind. alle 2 Jahre
Prüfung nach Auslösung Errichter + Sachkundiger unverzüglich

Unsere Kontrollen durch ausgebildete Sprinklerwarte ergänzen – aber ersetzen nicht – die regelmäßigen Kontrollen durch den Betreiber selbst. Beide Komponenten zusammen bilden den vollständigen Pflichtkanon der Erhaltung der Betriebsbereitschaft.

Fragen zu Ihren Pflichten als Betreiber?

Sprechen Sie uns an – wir besprechen mit Ihnen, welche Kontrollen für Ihren konkreten Anlagenbestand erforderlich sind und welche davon wir für Sie übernehmen können.

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